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beA-Integration: Elektronisches Anwaltspostfach effizient nutzen

Justitia Team·

Das beA ist Pflicht — und trotzdem ein Problem

Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) aktiv zu nutzen. Die Übergangsfristen sind abgelaufen, die Ausreden aufgebraucht. Wer 2026 noch Schriftsätze per Fax einreicht, riskiert nicht nur Fristversäumnisse, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen.

Und dennoch: Vier Jahre nach Einführung der aktiven Nutzungspflicht kämpfen viele Kanzleien mit dem beA. Die Software ist sperrig, die Fehlermeldungen kryptisch, und die Zustellungsnachweise sorgen regelmäßig für Unsicherheit. Das beA ist eine Pflicht, die vielen Anwälten den Alltag erschwert statt erleichtert.

Justitia bietet eine beA-Integration, die genau dieses Problem löst.

Rechtliche Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs

Die aktive Nutzungspflicht (§ 130d ZPO)

Seit dem 1. Januar 2022 müssen vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, als elektronisches Dokument übermittelt werden (§ 130d ZPO). Dieselbe Pflicht gilt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 55d VwGO), der Finanzgerichtsbarkeit (§ 52d FGO), der Sozialgerichtsbarkeit (§ 65d SGG) und der Arbeitsgerichtsbarkeit (§ 46g ArbGG).

Ein Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht führt dazu, dass der Schriftsatz als nicht eingegangen gilt — mit potenziell fatalen Folgen bei fristgebundenen Schriftsätzen.

Die ERVV: Formatvorgaben im Detail

Die Elektronische Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) regelt die technischen Anforderungen an elektronische Dokumente. Die wichtigsten Vorgaben:

AnforderungVorgabeRechtsgrundlage
DateiformatPDF, PDF/A (bevorzugt)§ 2 Abs. 1 ERVV
DateigrößeMax. 60 MB pro Nachricht§ 2 Abs. 2 ERVV
DateinameSprechende Bezeichnung, keine Sonderzeichen§ 2 Abs. 1 S. 2 ERVV
SignaturQualifizierte elektronische Signatur oder sicherer Übermittlungsweg§ 130a Abs. 3 ZPO
BarrierefreiheitDurchsuchbarer Text (kein reiner Bildscan)§ 2 Abs. 1 S. 1 ERVV

Qualifizierte elektronische Signatur vs. sicherer Übermittlungsweg

Es gibt zwei Wege, die Authentizitätsanforderungen des § 130a Abs. 3 ZPO zu erfüllen:

Option 1: Qualifizierte elektronische Signatur (qeS) Die qeS wird mit einer Signaturkarte und einem Kartenlesegerät erzeugt. Sie ist das digitale Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift. Anbieter sind unter anderem die Bundesnotarkammer und D-Trust.

Option 2: Sicherer Übermittlungsweg Das beA selbst gilt als sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO. Wer einen Schriftsatz über das beA versendet und sich mit seiner beA-Karte anmeldet, erfüllt damit die Signaturanforderung — eine zusätzliche qeS ist in diesem Fall nicht erforderlich.

In der Praxis nutzen die meisten Anwälte den sicheren Übermittlungsweg über das beA, da dies einfacher ist als die Erstellung einer qeS für jedes einzelne Dokument.

Über 60 Gerichte im elektronischen Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ist mittlerweile flächendeckend ausgebaut. Alle Bundes- und Landesgerichte sind erreichbar:

  • Zivilgerichte: Alle Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte
  • Bundesgerichtshof: Vollständig angebunden
  • Arbeitsgerichte: Alle Instanzen einschließlich BAG
  • Verwaltungsgerichte: Alle VG, OVG/VGH und BVerwG
  • Sozialgerichte: Alle SG, LSG und BSG
  • Finanzgerichte: Alle FG und BFH
  • Bundesverfassungsgericht: Seit 2022 über beA erreichbar

Insgesamt sind über 60 verschiedene Gerichtsstandorte und -instanzen elektronisch erreichbar. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Typische Zustellungsprobleme und ihre Lösung

Problem 1: Fehlende oder fehlerhafte Zustellungsnachweise

Die häufigste Fehlerquelle im beA-Alltag sind Zustellungsnachweise. Das beA generiert bei jeder Nachricht ein Prüfprotokoll und einen Zustellungsnachweis. Diese müssen sorgfältig archiviert werden, da sie im Streitfall den Zugang des Schriftsatzes beweisen.

Lösung: Justitia archiviert Zustellungsnachweise automatisch und verknüpft sie mit dem jeweiligen Vorgang in der digitalen Akte.

Problem 2: Dateiformat nicht ERVV-konform

Immer wieder werden Schriftsätze zurückgewiesen, weil das Dateiformat nicht den Anforderungen der ERVV entspricht — etwa weil ein Bildscan statt eines durchsuchbaren PDFs eingereicht wurde oder der Dateiname Sonderzeichen enthält.

Lösung: Justitia konvertiert alle Dokumente automatisch in das ERVV-konforme Format PDF/A und bereinigt Dateinamen.

Problem 3: Überschreitung der Dateigröße

Die maximale Nachrichtengröße im beA beträgt 60 MB. Bei umfangreichen Anlagen — etwa Bauunterlagen oder medizinischen Gutachten — wird diese Grenze schnell erreicht.

Lösung: Justitia komprimiert Anlagen automatisch und warnt, wenn die Größenbegrenzung erreicht wird. Bei Überschreitung schlägt das System eine Aufteilung in mehrere Nachrichten vor.

Problem 4: Vertretungsregelungen

Wenn ein Anwalt abwesend ist, muss ein Vertreter auf das beA zugreifen können. Die Berechtigungsverwaltung im beA ist jedoch komplex und fehleranfällig.

Lösung: Justitia bildet die Vertretungsregelungen der Kanzlei ab und stellt sicher, dass berechtigte Vertreter auf die relevanten beA-Nachrichten zugreifen können.

Problem 5: Fristberechnung bei elektronischer Zustellung

Die Fristberechnung bei elektronischer Zustellung weicht von der klassischen Postzustellung ab. Gemäß § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO gilt ein elektronisches Dokument als beim Gericht eingegangen, sobald es auf dem Server des Gerichts gespeichert ist — nicht erst bei Bearbeitung durch die Geschäftsstelle.

Umgekehrt gilt: Eine Zustellung an den Anwalt ist erfolgt, wenn das Dokument im beA-Postfach abrufbar ist (§ 174 Abs. 4 S. 4 ZPO). Die Frist beginnt mit dem Abruf — nicht mit dem Eingang.

Die Justitia beA-Integration

Justitia bietet eine nahtlose Integration des beA in den Kanzlei-Workflow. Die wichtigsten Funktionen:

Schriftsätze direkt aus dem Chat exportieren

Der im Justitia-Chat erstellte Schriftsatz wird automatisch in ein ERVV-konformes PDF/A konvertiert. Mit einem Klick wird das Dokument für den beA-Versand vorbereitet.

Beispiel-Prompt an Justitia: „Erstelle eine Klageerwiderung im Verfahren Az. 5 O 123/26 vor dem LG München I. Der Kläger behauptet einen Sachmangel nach § 434 BGB. Wir bestreiten den Mangel bei Gefahrübergang und berufen uns hilfsweise auf die Verjährung nach § 438 BGB. Bereite den Schriftsatz für den beA-Versand vor."

Fristen automatisch überwachen

Justitia erkennt eingehende beA-Nachrichten, extrahiert Fristen und trägt sie automatisch in den Fristenkalender ein. Die Fristberechnung berücksichtigt Feiertage, Wochenenden und die Vorschriften der §§ 222 ZPO, 187 ff. BGB.

Zustellungsnachweise archivieren

Jeder beA-Versand wird mit Zeitstempel, Prüfprotokoll und Zustellungsnachweis dokumentiert und der digitalen Akte zugeordnet. So haben Sie im Streitfall den lückenlosen Nachweis.

ERVV-Konformitätsprüfung

Vor dem Versand prüft Justitia jedes Dokument auf ERVV-Konformität: Dateiformat, Dateigröße, Dateiname, Durchsuchbarkeit und Signatur. Fehlerhafte Dokumente werden vor dem Versand markiert.

Praxisbeispiel: Fristwahrende Berufungsbegründung

Rechtsanwalt M. erhält am 10. Januar 2026 ein erstinstanzliches Urteil über das beA. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat (§ 517 ZPO), die Berufungsbegründungsfrist zwei Monate ab Zustellung (§ 520 Abs. 2 ZPO).

Tag 1: Justitia erkennt die Zustellung automatisch, berechnet die Fristen (Berufungsfrist: 10. Februar 2026, Begründungsfrist: 10. März 2026) und trägt sie mit Vorfristen in den Kalender ein.

Tag 30: Rechtsanwalt M. erstellt die Berufungsbegründung im Justitia-Chat. Das System generiert einen Entwurf auf Basis des erstinstanzlichen Urteils und der einschlägigen Rechtsprechung des zuständigen OLG.

Tag 31: Nach anwaltlicher Prüfung und Freigabe exportiert Justitia die Berufungsbegründung als PDF/A, prüft die ERVV-Konformität und bereitet den beA-Versand vor.

Tag 31, 23:55 Uhr: Der Schriftsatz wird über das beA eingereicht. Justitia dokumentiert den Zeitstempel des Servereingangs beim Gericht und archiviert den Zustellungsnachweis.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich weiterhin eine beA-Karte besitzen?

Ja. Die beA-Karte ist weiterhin für die Anmeldung am beA und für die Nutzung als sicherer Übermittlungsweg erforderlich. Justitia ersetzt nicht die beA-Infrastruktur, sondern ergänzt sie.

Kann Justitia Schriftsätze direkt über das beA versenden?

Justitia bereitet Schriftsätze für den beA-Versand vor und prüft die ERVV-Konformität. Der tatsächliche Versand erfolgt über das beA-System der BRAK, da hierfür die persönliche Authentifizierung des Anwalts erforderlich ist.

Was passiert, wenn das beA ausfällt?

Bei einem beA-Systemausfall greift die Ersatzeinreichung nach § 130d S. 2 ZPO. Der Schriftsatz kann dann ausnahmsweise per Telefax oder als Computerfax eingereicht werden. Die technische Störung muss jedoch unverzüglich glaubhaft gemacht werden. Justitia dokumentiert beA-Ausfälle und generiert die erforderliche Glaubhaftmachung.

Gilt die beA-Pflicht auch für Syndikusanwälte?

Ja. Auch zugelassene Syndikusrechtsanwälte unterliegen der aktiven Nutzungspflicht des § 130d ZPO, sofern sie Schriftsätze bei Gericht einreichen.

Welche Dateiformate akzeptiert das beA?

Das beA akzeptiert gemäß § 2 ERVV primär PDF und PDF/A. Daneben sind TIFF-Dateien als Anlagen zulässig. Microsoft-Office-Formate (DOCX, XLSX) werden als Anlagen akzeptiert, sollten aber nach Möglichkeit in PDF konvertiert werden.

Wie lange müssen beA-Nachrichten aufbewahrt werden?

Es gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Handakten nach § 50 BRAO — also sechs Jahre nach Beendigung des Mandats. Justitia archiviert beA-Nachrichten automatisch innerhalb der digitalen Akte.

Fazit

Das beA ist gekommen, um zu bleiben. Vier Jahre nach Einführung der aktiven Nutzungspflicht gibt es keine Alternative zum elektronischen Rechtsverkehr. Kanzleien, die das beA als lästige Pflicht betrachten, verschenken Potenzial — denn richtig integriert spart das beA Zeit, reduziert Fehler und verbessert die Mandatsdokumentation.

Justitia macht die beA-Integration einfach: Schriftsätze werden direkt aus dem Chat erstellt, automatisch in ERVV-konforme Formate konvertiert, auf Fehler geprüft und für den Versand vorbereitet. Fristen werden automatisch berechnet, Zustellungsnachweise archiviert.

So wird aus der beA-Pflicht ein echter Kanzlei-Vorteil. Mehr erfahren Sie unter justitia.legal.

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