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NotariatRechnerGNotKG

Notarkosten berechnen mit dem GNotKG-Rechner

Justitia Team·

Warum Notarkosten so schwer zu berechnen sind

Mandanten stellen regelmäßig die Frage: „Was kostet der Notar?" Die Antwort fällt vielen Anwältinnen und Anwälten schwer — denn die Berechnung der Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ist alles andere als intuitiv. Anders als bei Anwaltsgebühren nach dem RVG, die zumindest in der Struktur vielen Juristen vertraut sind, folgt das GNotKG eigenen Regeln mit eigenen Begriffen: Geschäftswert, Gebührentabelle, Gebührensätze, Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten, Auslagen und Umsatzsteuer.

Das Problem verschärft sich dadurch, dass Notarkosten in Deutschland gesetzlich festgelegt sind. Es gibt keinen Verhandlungsspielraum — der Notar darf weder mehr noch weniger berechnen als das GNotKG vorsieht. Für die anwaltliche Beratung bedeutet das: Sie müssen die Kosten korrekt vorhersagen können, um Ihre Mandanten nicht mit unerwarteten Rechnungen zu konfrontieren.

Der Justitia GNotKG-Rechner nimmt Ihnen die komplexe Berechnung ab. Sie geben den Beurkundungsgegenstand und den Geschäftswert ein — und erhalten in Sekunden eine vollständige Kostenaufstellung.

Das GNotKG im Überblick

Aufbau des Gesetzes

Das GNotKG trat am 01.08.2013 in Kraft und ersetzte die Kostenordnung (KostO). Es gliedert sich in:

  • Teil 1 (§§ 1–33): Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2 (§§ 34–85): Geschäftswertvorschriften
  • Teil 3: Kostenverzeichnis (KV) — hier stehen die einzelnen Gebührentatbestände
  • Anlage 2: Gebührentabelle B (die zentrale Tabelle für Notargebühren)

Der Geschäftswert — §§ 35–54 GNotKG

Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage für die Notargebühren. Er richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der beurkundeten Angelegenheit. Die wichtigsten Vorschriften zur Geschäftswertbestimmung:

GeschäftsartGeschäftswertRechtsgrundlage
KaufverträgeKaufpreis (ohne Nebenleistungen)§ 47 GNotKG
GrundschuldbestellungenNennbetrag der Grundschuld§ 53 Abs. 1 GNotKG
GmbH-GründungStammkapital§ 105 Abs. 1 GNotKG
ErbverträgeReinvermögen des Erblassers§ 102 Abs. 1 GNotKG
EheverträgeReinvermögen beider Ehegatten§ 100 Abs. 1 GNotKG
VorsorgevollmachtGeschäftswert nach § 98 GNotKGHalbes Reinvermögen, min. 5.000 €, max. 1 Mio. €
Satzungsänderungen1 % des Stammkapitals, min. 30.000 €§ 105 Abs. 4 GNotKG

Wichtig: Der Geschäftswert hat einen Mindestwert von 2.000 € (§ 35 Abs. 2 GNotKG) und grundsätzlich keinen Höchstwert (Ausnahme: bestimmte Geschäfte wie die Vorsorgevollmacht).

Die Gebührentabelle B

Die Gebührentabelle B (Anlage 2 zum GNotKG) ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr (1,0) zu. Die tatsächliche Gebühr ergibt sich aus der Multiplikation mit dem jeweiligen Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis.

Auszug aus der Gebührentabelle B (Stand 2025):

GeschäftswertEinfache Gebühr (1,0)
10.000 €75 €
25.000 €115 €
50.000 €165 €
100.000 €273 €
200.000 €435 €
500.000 €935 €
1.000.000 €1.735 €
2.000.000 €2.735 €
5.000.000 €4.935 €

Gebührensätze im Kostenverzeichnis

Die häufigsten Gebührentatbestände aus dem Kostenverzeichnis (KV) zum GNotKG:

KV-Nr.TatbestandGebührensatz
21100Beurkundung eines Vertrags2,0
21200Beurkundung einer einseitigen Erklärung1,0
22110Vollzugstätigkeit (z. B. Fälligkeitsmitteilung)0,5
22200Betreuungstätigkeit (z. B. Einholung von Genehmigungen)0,5
25100Entwurf eines Vertrags (ohne Beurkundung)1,0
25200Beratung0,5–1,0
32002Eidesstattliche Versicherung1,0

Typische Beurkundungen und ihre Kosten

Immobilienkauf

Der Immobilienkauf ist der häufigste Beurkundungsfall. Die Kosten setzen sich zusammen aus:

Beispiel: Kauf einer Eigentumswohnung für 350.000 €

GebührenpositionKV-Nr.GebührensatzBetrag
Beurkundung Kaufvertrag211002,01.370 €
Vollzugstätigkeit221100,5342,50 €
Betreuungstätigkeit222000,5342,50 €
Zwischensumme Notargebühren2.055 €
Grundschuldbestellung (Wert: 300.000 €)212001,0635 €
Auslagen und Nebenkosten (pauschal)ca. 50 €
Summe nettoca. 2.740 €
Umsatzsteuer 19 %ca. 520 €
Gesamtkosten Notarca. 3.260 €

Hinzu kommen die Grundbuchkosten (ebenfalls nach GNotKG, aber Gerichtsgebühren) und die Grunderwerbsteuer (landesabhängig 3,5–6,5 %).

GmbH-Gründung

Bei der Gründung einer GmbH fallen typischerweise folgende Notarkosten an:

Beispiel: GmbH mit Stammkapital 25.000 €

GebührenpositionKV-Nr.GebührensatzBetrag
Beurkundung Gesellschaftsvertrag211002,0230 €
Handelsregisteranmeldung212001,062,50 €
Betreuungstätigkeit222000,557,50 €
Auslagen (XML-Erzeugung, Porto)ca. 30 €
Summe nettoca. 380 €
Umsatzsteuer 19 %ca. 72 €
Gesamtkosten Notarca. 452 €

Hinweis: Bei der Gründung mit dem Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG reduzieren sich die Kosten geringfügig, da nur eine einseitige Gebühr (1,0) anfällt. Allerdings ist das Musterprotokoll wenig flexibel und eignet sich nur für einfache Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.

Erbvertrag

Erbverträge sind regelmäßig teurer als Testamente, weil sie als Vertrag die doppelte Gebühr auslösen.

Beispiel: Erbvertrag, Reinvermögen des Erblassers 500.000 €

GebührenpositionKV-Nr.GebührensatzBetrag
Beurkundung Erbvertrag211002,01.870 €
Summe netto1.870 €
Umsatzsteuer 19 %355 €
Gesamtkosten Notarca. 2.225 €

Zum Vergleich: Ein notarielles Testament (einseitige Erklärung) kostet bei gleichem Geschäftswert nur die einfache Gebühr (KV 21200): 935 € netto (zzgl. USt.).

Ehevertrag

Beispiel: Ehevertrag mit Gütertrennung und Unterhaltsregelung, Reinvermögen beider Ehegatten 400.000 €

GebührenpositionKV-Nr.GebührensatzBetrag
Beurkundung Ehevertrag211002,01.370 €
Summe netto1.370 €
Umsatzsteuer 19 %260 €
Gesamtkosten Notarca. 1.630 €

Praxistipp: Der Geschäftswert beim Ehevertrag richtet sich nach dem Reinvermögen beider Ehegatten (§ 100 Abs. 1 GNotKG). Enthält der Ehevertrag mehrere Gegenstände (z. B. Gütertrennung und Versorgungsausgleich), kann jeder Gegenstand einen eigenen Geschäftswert auslösen — die Geschäftswerte werden addiert (§ 35 Abs. 1 GNotKG).

Besonderheiten bei der Kostenberechnung

Mehrere Gegenstände in einer Urkunde

Werden in einer Urkunde mehrere rechtlich selbständige Gegenstände beurkundet, addieren sich die Geschäftswerte (§ 35 Abs. 1 GNotKG). Betrifft die Beurkundung dagegen denselben Gegenstand (z. B. Kaufvertrag und Auflassung), wird der Geschäftswert nur einmal angesetzt (§ 109 Abs. 1 GNotKG).

Beim Immobilienkauf sind Kaufvertrag und Auflassung derselbe Beurkundungsgegenstand. Die Grundschuldbestellung ist dagegen ein separater Gegenstand mit eigenem Geschäftswert.

Ermäßigungen und Höchstgebühren

Für bestimmte Geschäfte sieht das GNotKG Ermäßigungen oder Höchstgebühren vor:

  • Vorzeitige Beendigung: Wird ein Beurkundungsauftrag vor Fertigstellung der Urkunde zurückgenommen, fällt nur eine reduzierte Gebühr an (KV 21300: 0,3–1,0).
  • Unterschriftsbeglaubigung: Nur 0,2-Gebühr, maximal 70 € (KV 25100).
  • Ratenzahlung: Der Notar kann in begründeten Fällen Ratenzahlung gewähren, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Auslagen und Umsatzsteuer

Zu den Gebühren kommen Auslagen hinzu:

  • Dokumentenpauschale: 0,15 € je Seite (KV 32001)
  • Post- und Telekommunikationspauschale: 20 % der Gebühren, maximal 20 € (KV 32005)
  • Elektronische Übermittlung: Pauschale für XML-Erzeugung bei Handelsregisteranmeldungen
  • Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge: Tatsächliche Kosten

Auf alle Notargebühren und Auslagen wird 19 % Umsatzsteuer erhoben (§ 15 Nr. 4 KV GNotKG). Die Grundbuchgebühren (Gerichtsgebühren) sind dagegen umsatzsteuerfrei.

So nutzen Sie den Justitia GNotKG-Rechner

Im Justitia-Chat berechnen Sie Notarkosten mit einer einfachen Frage:

„Berechne die Notarkosten für einen Immobilienkauf: Kaufpreis 420.000 €, Grundschuld 350.000 €, Bundesland NRW. Bitte mit Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer."

Justitia liefert Ihnen:

  • Alle Notargebühren aufgeschlüsselt nach KV-Nummern
  • Die Grundbuchkosten (Eintragung Eigentümer und Grundschuld)
  • Die Grunderwerbsteuer (landesabhängiger Satz)
  • Eine Gesamtkostenübersicht inklusive Umsatzsteuer
  • Hinweise auf mögliche Ermäßigungen oder Besonderheiten

Praxisbeispiel: Mandant will Kosten der GmbH-Gründung wissen

Rechtsanwalt Weber berät einen Mandanten, der eine GmbH mit zwei Gesellschaftern und einem Stammkapital von 50.000 € gründen möchte. Der Gesellschaftsvertrag enthält individuelle Regelungen (kein Musterprotokoll). Zusätzlich soll eine Geschäftsführerbestellung beurkundet werden.

Berechnung:

PositionGeschäftswertGebührensatzBetrag
Beurkundung Gesellschaftsvertrag50.000 €2,0 (KV 21100)330 €
Geschäftsführerbestellung (gleicher Gegenstand)in 2,0 enthalten
Handelsregisteranmeldung50.000 €1,0 (KV 21200)165 €
Betreuungstätigkeit50.000 €0,5 (KV 22200)82,50 €
Auslagen (pauschal)ca. 35 €
Summe netto612,50 €
Umsatzsteuer 19 %116,38 €
Gesamtkosten Notarca. 729 €

Hinzu kommen die Gerichtsgebühren für die Eintragung im Handelsregister (ca. 150 €) und ggf. die Kosten für die Veröffentlichung.

Rechtsanwalt Weber kann seinem Mandanten damit eine belastbare Kostenprognose geben — und ihn darüber beraten, ob eine Gründung mit dem günstigeren Musterprotokoll sinnvoll wäre oder ob die individuellen Regelungen den Mehrpreis rechtfertigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann der Notar einen Rabatt geben?

Nein. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Der Notar ist verpflichtet, die im GNotKG vorgesehenen Gebühren zu erheben — nicht mehr und nicht weniger (§ 17 Abs. 1 BNotO). Ein Verstoß kann berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Warum sind die Gebühren bei verschiedenen Notaren gleich?

Weil alle Notare in Deutschland nach derselben Gebührentabelle (Anlage 2 GNotKG) abrechnen. Unterschiede können sich allenfalls bei den Auslagen ergeben, nicht aber bei den Gebühren selbst. Die Wahl des Notars sollte daher nicht nach dem Preis, sondern nach Fachkompetenz und Erreichbarkeit erfolgen.

Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Nach der gesetzlichen Regelung sind Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch haftbar (§ 29 GNotKG). In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Käufer die Notarkosten übernimmt — dies wird regelmäßig im Kaufvertrag vereinbart. Im Innenverhältnis trägt dann der Käufer die gesamten Kosten.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Es kommt auf den Anlass an. Notarkosten im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien sind als Werbungskosten absetzbar. Notarkosten für die Gründung einer GmbH sind Betriebsausgaben. Notarkosten für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie sind dagegen nicht absetzbar, gehören aber zu den Anschaffungsnebenkosten (relevant bei späterer Vermietung oder Veräußerung).

Wie berechnet sich der Geschäftswert bei einem Erbvertrag, wenn das Vermögen unklar ist?

Der Notar schätzt den Geschäftswert nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 36 Abs. 1 GNotKG). Er ist auf die Angaben der Beteiligten angewiesen. Falsche Angaben können zu einer späteren Nachberechnung führen. Im Zweifel sollte der Geschäftswert eher großzügig angegeben werden, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Der Geschäftswert einer Vorsorgevollmacht richtet sich nach § 98 GNotKG und beträgt das halbe Reinvermögen des Vollmachtgebers, mindestens 5.000 € und höchstens 1.000.000 €. Die Beurkundungsgebühr beträgt 1,0 (KV 21200, einseitige Erklärung). Bei einem Reinvermögen von 200.000 € ergibt sich ein Geschäftswert von 100.000 € und eine Gebühr von 273 € netto (zzgl. Auslagen und USt.).

Fazit

Die Berechnung von Notarkosten nach dem GNotKG gehört nicht zum juristischen Alltagswissen — ist aber für eine vollständige Mandantenberatung unverzichtbar. Ob Immobilienkauf, GmbH-Gründung, Erbvertrag oder Ehevertrag: Mit dem Justitia GNotKG-Rechner berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten in Sekunden und können Ihren Mandanten eine verlässliche Auskunft geben. Kein Nachschlagen in Tabellen, kein manuelles Rechnen — einfach fragen und die Antwort erhalten. Testen Sie den GNotKG-Rechner auf justitia.legal.

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