Schmerzensgeld: Warum die Bezifferung so schwierig ist
Kaum ein Bereich des Schadensrechts sorgt für mehr Unsicherheit als die Bezifferung von Schmerzensgeld. Anders als bei materiellen Schäden — wo eine Werkstattrechnung oder ein Kostenvoranschlag den Schaden beziffert — gibt es für immaterielle Schäden keinen objektiven Maßstab. Was ist ein gebrochener Arm wert? Was eine posttraumatische Belastungsstörung? Was der Verlust eines Auges?
Das deutsche Recht gibt dem Richter einen weiten Ermessensspielraum. § 253 Abs. 2 BGB bestimmt lediglich, dass wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden kann. Was „billig" ist, bleibt dem Einzelfall überlassen.
Für Anwälte bedeutet das: Die richtige Einschätzung des Schmerzensgeldbetrags erfordert Erfahrung, Kenntnis der Rechtsprechung und eine systematische Analyse der relevanten Bemessungskriterien. Justitia unterstützt diesen Prozess mit einem Schmerzensgeld-Rechner, der die aktuelle Rechtsprechung auswertet und eine datenbasierte Orientierungshilfe bietet.
Rechtsgrundlage: § 253 BGB
Grundsatz: Kein Schmerzensgeld ohne gesetzliche Grundlage
Das deutsche Recht kennt den Grundsatz, dass immaterielle Schäden nur dann in Geld zu entschädigen sind, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht (§ 253 Abs. 1 BGB). Die wichtigste Ausnahme regelt § 253 Abs. 2 BGB:
„Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."
Die Vorschrift gilt für alle Haftungsgrundlagen — vertragliche (§ 280 BGB), deliktische (§ 823 BGB), Gefährdungshaftung (§ 7 StVG) und verschuldensunabhängige Haftung.
Die Doppelfunktion des Schmerzensgeldes
Das Schmerzensgeld erfüllt nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Doppelfunktion:
-
Ausgleichsfunktion: Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen bieten. Es soll ihn in die Lage versetzen, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, die die erlittenen Beeinträchtigungen kompensieren.
-
Genugtuungsfunktion: Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten Genugtuung dafür verschaffen, dass der Schädiger ihm immaterielle Schäden zugefügt hat. Diese Funktion gewinnt bei vorsätzlichen Taten und besonders schwerem Verschulden an Bedeutung.
Der BGH betont, dass beide Funktionen bei der Bemessung zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 06.07.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149).
Die Bemessungskriterien im Detail
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahrzehnte einen Katalog von Bemessungskriterien entwickelt, die bei der Bestimmung des angemessenen Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sind:
Art und Schwere der Verletzung
Das wichtigste Kriterium ist die Art und Schwere der Verletzung selbst. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Primärverletzung: Die unmittelbare Verletzung (z. B. Fraktur, Schnittwunde, Prellung)
- Dauerschäden: Bleibende Beeinträchtigungen (z. B. Narben, Bewegungseinschränkungen, Behinderung)
- Psychische Folgen: Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörungen, Depressionen
Dauer der Beeinträchtigung
Die Dauer der Behandlung und der Einschränkungen im Alltag ist ein wesentlicher Faktor:
| Dauer | Typische Einordnung |
|---|---|
| Wenige Tage | Geringfügige Verletzung |
| Wochen bis wenige Monate | Mittelschwere Verletzung |
| Mehrere Monate | Schwere Verletzung |
| Dauerhaft | Sehr schwere Verletzung, ggf. Schmerzensgeld-Rente |
Grad des Verschuldens
Das Verschulden des Schädigers beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes — insbesondere über die Genugtuungsfunktion:
- Leichte Fahrlässigkeit: Grundbetrag
- Grobe Fahrlässigkeit: Erhöhung um 10–30 %
- Vorsatz: Erhebliche Erhöhung, teilweise Verdopplung
- Besondere Verwerflichkeit: Weitere Erhöhung möglich
Weitere Kriterien
- Alter des Geschädigten: Jüngere Geschädigte erhalten tendenziell höhere Beträge, da die Beeinträchtigung länger andauert
- Mitverschulden (§ 254 BGB): Reduziert den Anspruch anteilig
- Wirtschaftliche Verhältnisse: Können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden
- Regulierungsverhalten des Schädigers/Versicherers: Verzögertes oder verweigertes Regulierungsverhalten kann schmerzensgelderhöhend wirken
Schmerzensgeldtabellen: Hacks und Slizyk
In der Praxis orientieren sich Anwälte und Gerichte an Schmerzensgeldtabellen, die vergleichbare Entscheidungen systematisch aufbereiten:
Hacks/Wellner/Häcker: Schmerzensgeldbeträge
Das Standardwerk von Hacks (jetzt Wellner/Häcker) erscheint jährlich als Buch und enthält über 3.500 systematisch geordnete Entscheidungen. Die Sortierung erfolgt nach Verletzungsart und -schwere. Es ist das meistverwendete Hilfsmittel in der Praxis.
Slizyk: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle
Die Slizyk-Tabelle erscheint als Online-Datenbank bei Beck und enthält über 5.000 Entscheidungen. Sie bietet eine detailliertere Suchfunktion als das Buch von Hacks und wird laufend aktualisiert.
Grenzen der Tabellenwerke
Schmerzensgeldtabellen liefern Orientierungswerte, keine verbindlichen Beträge. Der BGH hat wiederholt betont, dass die Bemessung des Schmerzensgeldes eine Einzelfallentscheidung ist und nicht schematisch aus Tabellen abgelesen werden kann (BGH, Urt. v. 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Tabellen sind ein Ausgangspunkt — nicht das Ergebnis.
Aktuelle Rechtsprechung: Orientierungswerte
Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Orientierungswerte aus der aktuellen Rechtsprechung. Die Beträge sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall erheblich abweichen:
| Verletzungsart | Orientierungswert | Quelle |
|---|---|---|
| HWS-Distorsion (leicht) | 500–2.500 EUR | OLG-Rechtsprechung, div. |
| Armfraktur (unkompliziert) | 3.000–8.000 EUR | LG/OLG, div. |
| Kniegelenkverletzung mit OP | 8.000–25.000 EUR | OLG-Rechtsprechung |
| Wirbelsäulenverletzung mit Dauerschaden | 20.000–80.000 EUR | OLG/BGH |
| Schweres Schädel-Hirn-Trauma | 100.000–500.000 EUR | BGH/OLG |
| Querschnittslähmung | 250.000–600.000 EUR | BGH |
| Schwerstschädigung (Wachkoma) | 300.000–800.000 EUR | BGH |
| Tod eines Angehörigen (Hinterbliebenengeld, § 844 Abs. 3 BGB) | 10.000–15.000 EUR | BGH/OLG |
Wichtig: Diese Werte sind Orientierungshilfen. Der konkrete Betrag hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Der Justitia Schmerzensgeld-Rechner
Der Schmerzensgeld-Rechner in Justitia kombiniert die systematische Auswertung der Rechtsprechung mit den individuellen Falldaten. So funktioniert er:
Schritt 1: Verletzung beschreiben
Sie beschreiben die Verletzung, die Behandlungsdauer und die Folgen im Chat — in natürlicher Sprache.
Beispiel-Prompt an Justitia: „Mein Mandant hatte einen Verkehrsunfall am 15.03.2025. Diagnose: Fraktur des linken Sprunggelenks, konservative Behandlung, 8 Wochen Gipsverband, anschließend 6 Wochen Physiotherapie. Bleibende leichte Bewegungseinschränkung, keine Versteifung. Der Unfallgegner war allein schuld (Rotlichtverstoß). Welches Schmerzensgeld ist realistisch?"
Schritt 2: Rechtsprechungsanalyse
Justitia durchsucht die Datenbank nach vergleichbaren Fällen und analysiert die Bemessungskriterien:
- Vergleichbare Verletzungen und Behandlungsdauern
- Dauerschäden und deren Bewertung
- Verschuldensgrad und Genugtuungsfunktion
- Aktuelle Tendenz der Rechtsprechung (Beträge steigen tendenziell)
Schritt 3: Orientierungswert mit Begründung
Justitia liefert einen begründeten Orientierungswert mit Quellenangaben:
- Untere Grenze: Betrag bei günstiger Prognose und Heilung
- Mittlerer Wert: Wahrscheinlichster Betrag auf Basis vergleichbarer Entscheidungen
- Obere Grenze: Betrag bei Dauerschaden und erschwerenden Umständen
Jeder Wert wird mit mindestens zwei vergleichbaren Gerichtsentscheidungen belegt.
Praxisbeispiel: Schmerzensgeld nach Hundebiss
Rechtsanwalt S. vertritt eine Mandantin, die von einem freilaufenden Hund in den Unterarm gebissen wurde. Die Verletzung erforderte eine chirurgische Wundversorgung, Antibiotikatherapie und hinterließ eine sichtbare Narbe von 8 cm Länge.
Recherche mit Justitia:
Justitia identifiziert vergleichbare Entscheidungen zur Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB) und analysiert:
- Bissverletzung mit Narbenbildung am Unterarm: 3.000–7.000 EUR (OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2023 – 9 U 45/22; OLG München, Urt. v. 22.06.2024 – 10 U 234/23)
- Erhöhend: Sichtbare Narbe bei weiblicher Geschädigter, psychische Belastung (Angst vor Hunden)
- Neutral: Tierhalterhaftung ist verschuldensunabhängig, daher keine Erhöhung über Genugtuungsfunktion
Orientierungswert: 5.000–6.500 EUR
Rechtsanwalt S. fordert 6.000 EUR Schmerzensgeld. Die Versicherung des Tierhalters reguliert nach Verhandlung auf 5.500 EUR.
Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB
Seit 2017 haben nahe Angehörige eines Getöteten einen eigenständigen Anspruch auf Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB). Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld eingeführt.
Die Rechtsprechung hat sich in den ersten Jahren auf Beträge zwischen 10.000 und 15.000 EUR eingependelt — deutlich unterhalb der in der Literatur geforderten Beträge. Der BGH hat 2024 klargestellt, dass der Betrag im Einzelfall auch höher ausfallen kann, insbesondere bei minderjährigen Kindern oder besonders tragischen Umständen.
Justitia berücksichtigt auch das Hinterbliebenengeld in der Schmerzensgeldberechnung und liefert aktuelle Vergleichsentscheidungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gibt es einen gesetzlichen Mindestbetrag für Schmerzensgeld?
Nein. Das Gesetz nennt keine Mindest- oder Höchstbeträge. Die Bemessung liegt im richterlichen Ermessen. Allerdings hat die Rechtsprechung Orientierungswerte entwickelt, die in der Praxis eine gewisse Bindungswirkung entfalten.
Muss ich das Schmerzensgeld versteuern?
Nein. Schmerzensgeld ist als Schadensersatz für immaterielle Schäden steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG analog). Dies gilt auch für Vergleichszahlungen.
Kann ich Schmerzensgeld auch bei Vertragsverletzungen verlangen?
Ja, seit der Schuldrechtsreform 2002. § 253 Abs. 2 BGB gilt unabhängig von der Haftungsgrundlage — also auch bei vertraglichen Ansprüchen (z. B. Behandlungsfehler beim Arzt nach §§ 630a ff. BGB).
Was ist eine Schmerzensgeld-Rente?
Bei besonders schweren Dauerschäden kann das Gericht statt einer Einmalzahlung eine monatliche Rente zusprechen (§ 843 BGB analog). Dies kommt insbesondere bei Querschnittslähmung, Wachkoma oder schweren Hirnschädigungen in Betracht.
Wie wirkt sich Mitverschulden auf das Schmerzensgeld aus?
Mitverschulden nach § 254 BGB reduziert den Schmerzensgeldanspruch anteilig. Beispiel: Bei 30 % Mitverschulden des Geschädigten wird das Schmerzensgeld um 30 % gekürzt.
Verjährt der Schmerzensgeldanspruch?
Ja. Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB). Bei Personenschäden gilt eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB).
Fazit
Die Bezifferung von Schmerzensgeld ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Doch mit der richtigen Methodik — systematische Analyse der Bemessungskriterien, Vergleich mit der aktuellen Rechtsprechung und datenbasierte Orientierungswerte — lässt sich die Unsicherheit erheblich reduzieren.
Der Justitia Schmerzensgeld-Rechner bietet genau diese Unterstützung: Sie beschreiben den Fall, erhalten vergleichbare Entscheidungen mit Quellenangaben und einen begründeten Orientierungswert. So können Sie Ihren Mandanten fundiert beraten und realistische Erwartungen setzen.
Testen Sie den Schmerzensgeld-Rechner unter justitia.legal.