HOAI-Honorare berechnen, Baurecht-Urteile recherchieren, Schriftsätze für Baumängel und Architektenrecht entwerfen. Der Baurecht-Agent kennt die aktuelle Rechtsprechung nach der HOAI-Novelle 2021.
Honorarzonen, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen 1-9, Umbauzuschlag — die HOAI-Berechnung ist komplex und seit dem EuGH-Urteil 2019 im Umbruch.
VOB/B vs. BGB-Werkvertragsrecht, Gewährleistungsfristen, Beweislast — die Abgrenzung erfordert Spezialwissen.
HOAI-Altverträge, Nachtragsmanagement, Bauträgerrecht — die OLG-Rechtsprechung ist unübersichtlich.
KI-Werkzeuge, die genau auf Baurecht zugeschnitten sind.
Architekten- und Ingenieurhonorare nach HOAI 2021 berechnen: Honorarzonen I-V, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten.
Honorar LP 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung): ca. 27.800 € netto. Basis: HOAI 2021, Honorartafel § 35, Honorarzone III Mitte. LP 1-4 = 27% der Gesamtleistung.
Durchsuchbar mit KI-Zusammenfassungen, Pro/Contra-Sortierung und automatischer Quellenangabe. Teil von insgesamt 500.000 deutschen Urteilen.
Diese Werkzeuge stehen Ihnen in jedem Rechtsgebiet zur Verfügung.
12 Schriftsatztypen: Klage, Widerspruch, Berufung, Revision, Mahnung, Abmahnung und mehr.
Elektronisches Anwaltspostfach mit 60+ Gerichten und SAFE-IDs.
Juristische Zitate korrekt formatiert: BGH, BVerfG, alle Gerichte.
Timer, manuelle Erfassung, Reports, PDF/CSV-Export.
Verträge, Urteile, Notizen scannen — Text, Stempel und Unterschriften erkennen.
Rechtsprechung automatisch nach Pro und Contra für Ihren Mandanten sortiert.
§13 RVG, VV 2300/3100/3104/3200, Kostenausgleich mit PDF-Export.
Seit dem EuGH-Urteil 2019 (C-377/17) sind die HOAI-Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die HOAI 2021 dient als Orientierungsrahmen für die Honorarvereinbarung.
Ja. Der Baurecht-Agent kennt sowohl BGB-Werkvertragsrecht als auch VOB/B und kann Unterschiede bei Abnahme, Gewährleistung und Mängelrechten darstellen.
Die Datenbank enthält rund 40.000 Baurecht-Entscheidungen und wird regelmäßig aktualisiert — inklusive aktueller OLG- und BGH-Rechtsprechung.
Ja. Der Baurecht-Agent kann Nachtragsforderungen nach § 650c BGB und Bauzeitverlängerungsansprüche analysieren und passende Urteile recherchieren.
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