AGB-Klauseln auf Wirksamkeit prüfen, Verträge analysieren, vertragsrechtliche Urteile recherchieren. Der Vertragsrecht-Agent kennt 50.000 Entscheidungen zu Kaufrecht, Werkvertrag und Dienstvertrag.
§§ 305-310 BGB, Transparenzgebot, überraschende Klauseln, Klauselverbote — die Inhaltskontrolle ist vielschichtig.
Risiken in Verträgen erkennen, problematische Klauseln markieren, Handlungsempfehlungen geben — manuell dauert das Stunden.
Von der BGH-Rechtsprechung zu AGB-Klauseln bis zu OLG-Entscheidungen im Werkvertragsrecht — die Recherche ist zeitintensiv.
KI-Werkzeuge, die genau auf Vertragsrecht zugeschnitten sind.
Klauseln nach §§ 305-310 BGB systematisch prüfen: Einbeziehung, überraschende Klauseln, Transparenz, Inhaltskontrolle.
Klausel ist im B2C-Bereich unwirksam nach § 309 Nr. 8b BGB (Ausschluss der Gewährleistung bei Neuwaren). Im B2B-Bereich: wirksam, wenn nicht überraschend (§ 305c BGB) und transparent (§ 307 BGB).
Durchsuchbar mit KI-Zusammenfassungen, Pro/Contra-Sortierung und automatischer Quellenangabe. Teil von insgesamt 500.000 deutschen Urteilen.
Diese Werkzeuge stehen Ihnen in jedem Rechtsgebiet zur Verfügung.
12 Schriftsatztypen: Klage, Widerspruch, Berufung, Revision, Mahnung, Abmahnung und mehr.
Elektronisches Anwaltspostfach mit 60+ Gerichten und SAFE-IDs.
Juristische Zitate korrekt formatiert: BGH, BVerfG, alle Gerichte.
Timer, manuelle Erfassung, Reports, PDF/CSV-Export.
Verträge, Urteile, Notizen scannen — Text, Stempel und Unterschriften erkennen.
Rechtsprechung automatisch nach Pro und Contra für Ihren Mandanten sortiert.
§13 RVG, VV 2300/3100/3104/3200, Kostenausgleich mit PDF-Export.
Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsbeschränkungen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Gerichtsstandsklauseln, Schriftformklauseln und mehr.
Ja. Die Prüfung berücksichtigt, ob der Verwender Unternehmer oder Verbraucher ist — die Klauselverbote der §§ 308-309 BGB gelten nur im B2C-Bereich.
Ja. Laden Sie den Vertrag hoch (OCR unterstützt) und der Agent markiert problematische Klauseln mit Begründung und Handlungsempfehlung.
Ja. Der Vertragsrecht-Agent kennt die Abgrenzung zwischen Dienst-, Werk- und Kaufvertrag und prüft typspezifische Klauseln nach §§ 611 ff., 631 ff. BGB.
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