Strafmaße analysieren, Strafrahmen ermitteln, Milderungsgründe prüfen — mit einer KI, die das Mandatsgeheimnis respektiert. Lokale Verarbeitung für sensible Strafverteidigungsdaten. 45.000 Urteile von BGH bis Amtsgericht.
Mandanten fragen nach der wahrscheinlichen Strafe. Ohne systematische Auswertung vergleichbarer Fälle bleibt die Prognose ungenau.
§ 203 StGB verbietet die Offenbarung von Mandantengeheimnissen. Herkömmliche KI-Tools verarbeiten Daten in der Cloud — ein Compliance-Risiko.
§ 49 StGB, minder schwere Fälle, besonders schwere Fälle, Jugendstrafrecht — die Kombinationsmöglichkeiten sind komplex.
KI-Werkzeuge, die genau auf Strafrecht zugeschnitten sind.
Strafrahmen ermitteln, Milderungsgründe nach § 46 StGB prüfen, realistische Strafprognose erstellen.
Lokale KI-Verarbeitung ohne Cloud für sensible Strafverteidigungsdaten. Mandatsgeheimnis garantiert.
Strafrahmen für den konkreten Tatbestand ermitteln, Verschiebungen nach §§ 49-50 StGB berechnen.
Strafrahmen: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Bei Ersttäter mit Geständnis und Wiedergutmachung: Geldstrafe von 90-120 Tagessätzen wahrscheinlich. Bewährung bei Freiheitsstrafe: 85% Quote bei Ersttätern.
Durchsuchbar mit KI-Zusammenfassungen, Pro/Contra-Sortierung und automatischer Quellenangabe. Teil von insgesamt 500.000 deutschen Urteilen.
Diese Werkzeuge stehen Ihnen in jedem Rechtsgebiet zur Verfügung.
12 Schriftsatztypen: Klage, Widerspruch, Berufung, Revision, Mahnung, Abmahnung und mehr.
Elektronisches Anwaltspostfach mit 60+ Gerichten und SAFE-IDs.
Juristische Zitate korrekt formatiert: BGH, BVerfG, alle Gerichte.
Timer, manuelle Erfassung, Reports, PDF/CSV-Export.
Verträge, Urteile, Notizen scannen — Text, Stempel und Unterschriften erkennen.
Rechtsprechung automatisch nach Pro und Contra für Ihren Mandanten sortiert.
§13 RVG, VV 2300/3100/3104/3200, Kostenausgleich mit PDF-Export.
Sensible Strafverteidigungsdaten werden lokal verarbeitet, ohne an externe Cloud-Dienste übertragen zu werden. So bleibt das anwaltliche Mandatsgeheimnis gewahrt.
Die Prognose basiert auf vergleichbaren Urteilen und den konkreten Strafzumessungsfaktoren nach § 46 StGB. Sie ist eine fundierte Orientierungshilfe für die Mandantenberatung.
Ja. Der Strafrecht-Agent kennt das JGG und kann Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe differenzieren.
§§ 211-212 StGB (Tötungsdelikte), §§ 223-227 (Körperverletzung), §§ 242-250 (Diebstahl/Raub), § 263 (Betrug), § 266 (Untreue), § 316 (Trunkenheit), § 29 BtMG und weitere.
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