Widerspruchsfristen automatisch berechnen, verwaltungsrechtliche Urteile recherchieren, Widersprüche und Anfechtungsklagen entwerfen. Der Verwaltungsrecht-Agent kennt 55.000 Entscheidungen.
Widerspruchsfrist (§ 70 VwGO), Klagefrist, Zustellungsfiktion — ein Fehler bei der Fristberechnung kann den gesamten Fall kosten.
Nicht alle Bundesländer haben ein Widerspruchsverfahren. Bayern, NRW und Niedersachsen haben es weitgehend abgeschafft.
BVerwG, OVG, VG — die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist über viele Instanzen verteilt.
KI-Werkzeuge, die genau auf Verwaltungsrecht zugeschnitten sind.
Fristen nach § 70 VwGO automatisch berechnen. Rechtsbehelfsbelehrung prüfen (§ 58 VwGO). Wiedereinsetzung einschätzen.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO. Fristende: 15.01.2027. Bei ordnungsgemäßer Belehrung wäre die Frist am 15.02.2026 abgelaufen (1 Monat, § 70 VwGO).
Durchsuchbar mit KI-Zusammenfassungen, Pro/Contra-Sortierung und automatischer Quellenangabe. Teil von insgesamt 500.000 deutschen Urteilen.
Diese Werkzeuge stehen Ihnen in jedem Rechtsgebiet zur Verfügung.
12 Schriftsatztypen: Klage, Widerspruch, Berufung, Revision, Mahnung, Abmahnung und mehr.
Elektronisches Anwaltspostfach mit 60+ Gerichten und SAFE-IDs.
Juristische Zitate korrekt formatiert: BGH, BVerfG, alle Gerichte.
Timer, manuelle Erfassung, Reports, PDF/CSV-Export.
Verträge, Urteile, Notizen scannen — Text, Stempel und Unterschriften erkennen.
Rechtsprechung automatisch nach Pro und Contra für Ihren Mandanten sortiert.
§13 RVG, VV 2300/3100/3104/3200, Kostenausgleich mit PDF-Export.
Ja. Der Agent kennt die Bundesländer ohne Widerspruchsverfahren (u.a. Bayern, NRW, Niedersachsen) und weist darauf hin, wenn direkt Klage erhoben werden muss.
Ja. Der Schriftsatz-Generator erstellt Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung) und § 123 VwGO (einstweilige Anordnung).
Allgemeines Verwaltungsrecht, Bauordnungsrecht, Ausländerrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht, Sozialrecht und Umweltrecht.
Ja. Der Verwaltungsrecht-Agent berechnet Fristen nach §§ 70, 74 VwGO unter Berücksichtigung von Feiertagen und Zustellungsfiktion nach § 4 VwZG.
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